Im Brauereiviertel 52

 

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Alle Wohnungen sind vermietet.

Wohnen in der bevorzugten Wohngegend von Kiel.

Eckdaten des Mehrfamilienhauses

  • Auf dem ehemaligen Gelände der Kieler Holsten-Brauerei ist 1997-1999 ein kleines, neues und fertig erschlossenes Wohngebiet in der Mitte Kiels entstanden. Aufgrund der Bebauungshistorie ist die Namensgebung "Im Brauereiviertel" oder kurz "Brauereiviertel" für dieses Wohngebiet übernommen worden.
  • Durch die Integration des kleinen Neubaugebietes in den älteren Kieler Stadtteil mit historisch gewachsener, perfekter Infrastruktur ist dieser Standort sehr attraktiv.
  • Bedingt durch die rückwärtige Erschließung des Wohngebietes ist eine interessante und ruhige Sackgassenanlage entstanden.
  • Das Brauereiviertel liegt in der bevorzugten Wohngegend des Kieles Westufers und zählt zu den ersten Kieler Wohnadressen.
  • Im unmittelbaren Wohnumfeld befinden sich die im Charme der ab dem neunzehnten Jahrhundert erschlossenen Wohngebiete rund um den Ravensberg, Blücherplatz und Düsternbrook.
  • Fußläufig können Sie diverse Cafés, Restaurants, kulturelle Veranstaltungsorte, einen Marktplatz sowie Ausbildungs- und Sportmöglichkeiten erreichen.
  • Die Holtenauer Straße lädt zum Flanieren ein.
  • Die Nähe zur Innenstadt ist durch eine sehr gute Busverbindung gegeben.
  • Ob jung oder alt, alle fühlen sich wohl und leben in diesem Wohngebiet miteinander.
  • Das gepflegte Mehrfamilienhaus hat 36 Wohneinheiten und ist durch einen Privatweg zugänglich.
  • Die meisten Wohnungen sind durch deren Eigentümer bewohnt.
  • Die Wohnungen sind mit Loggien in West-Lage ausgestattet.
  • Die Wohnzimmer befinden sich ebenfalls in West-Ausrichtung.
  • Der Zugang zu den Loggien erfolgt jeweils über das Wohnzimmer. Von der Loggia aus können Sie in den eingewachsene Garten blicken.
  • Die freundlichen Wohnungen zeichnen sich durch eine durchdachte Grundrissgestaltung und eine umfassende Ausstattung aus.
  • Die grundsolide Bauqualität spiegelt sich natürlich Energieausweis mit einem Endenergieverbrauch von 70,6 kWh/(m²·a) wieder.
  • Die beiden Wohnungen befinden sich in privatem Besitz und wurden 01.06.1999 zur Vermietung gekauft.
  • Sprechen Sie uns bitte persönlich an.

Haus- und allgemeine Wohnungsausstattung

  • Heizung / Warm- und Kaltwasser
    • Das Gebäude wird mit Fernwärme (Heizung und Warmwasser) versorgt. Jede Wohnung ist mit Warm- und Kaltwasserzählern ausgestattet.
    • Die Ablesung der Heizungen sowie der Warm- und Kaltwasserzähler erfolgt durch die Firma ista.
    • Die Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr.
  • Stromversorgung
    • Die Stromversorgung in der Wohnung erfolgt durch das selbstbeauftragte Energieversorgungsunternehmen.
    • Die Abrechnung des Stromverbrauches der Wohnungen erfolgt direkt mit den von Ihnen beauftragten Energieversorgungsunternehmen.
    • Die Mieter nehmen selbst
    • An- bzw. Abmeldung vor.
    • Die Abrechnung des Allgemeinstromes erfolgt natürlich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.
  • Kabelfernsehanlage
    • Das Haus ist mit einer Kabelfernsehanlage ausgestattet .
  • Gemeinschaftseinrichtungen
    • Keller: Es gibt
      • einen Trockenraum (mit Heizkörper),
      • einen Fahrradraum, der durch den separaten Außenzugang erreichbar ist,
      • einen Kinderwagenabstellraum, der ebenfalls durch den separaten Außenzugang zu erreichen ist,
      • einen Waschraum mit gefliestem Boden (Im Brauereiviertel 54, durch den Kellergang im Haus 52 zu erreichen),
      • einen Müllsammelraum (Im Brauereiviertel 56, durch den Kellergang im Haus 52 zu erreichen).
    • Treppenhaus / Eingangsbereich
      • Fahrradständer vor dem Haus,Sitzbank,
      • Überdachter Hauseingang mit Reklamebriefkasten für das Haus 52,
      • Treppenhaus im Erdgeschoss teilweise mit hochwertigen Natursteinwerk, Granit.
    • Spielplatz
    • hauseigener Spielplatz,
    • Zugang hinter dem Gebäudebereich Im Brauereiviertel 56.
  • PKW-Stellpatz
    • Zu den Wohnungen gehört jeweils ein überdachter und abschließbarer PKW-Stellplatz.
  • Privatweg zum Haus 52
    • Der Privatweg ist zum Be- und Entladen Ihres PKW´s befahrbar.

Stand: 22.05.2018

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